
Seit 1. April 1993 besteht eine Anschnallpflicht für Kinder auf dem Rücksitz eines PKW. 1996 wurden Kinderrückhaltesysteme in die deutsche DIN 13071 aufgenommen.
c.a.t. -Kinderrückhaltesysteme gibt es schon seit 1992!

Rettungsfahrzeuge sind - auch ohne Sonderrechte - bis zu 8 Mal höher gefährdet, in einen Unfall verwickelt zu werden, als andere Verkehrsteilnehmer !
Das c.a.t.-Kinderrückhaltesystem ist patentrechtlich geschützt.
DGBM G93 13 189.5
Deutsches Patent DE 44 09 510 C 2
CE zertifiziert DE/DA 39/1131
DIN - Norm 13071
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